Allgemeine Bestimmungen

  • Erlaubt ist das Fischen mit 2 Handangeln, davon nur eine für Raubfischfang
  • Es ist verboten, einem Begleiter eine Angel zur Führung zu übergeben.
  • Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt. Die Benutztung von Booten, Kähnen, Belly Boat oder ähnlichem ist untersagt. Die Benutzung von Wathosen und Watstiefeln ist jedoch erlaubt.
  • Das Fischen ist erlaubt von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang. Das Nachtangeln ist nur erlaubt bis 1 Uhr Sommerzeit auf Aale, Rutten und Waller.
  • Von 15.2 bis 30.4 ist das Fischen mit Kunstköder (Wobbler, Blinker, etc.) sowie schleppen mit totem Köderfisch verboten.
  • Das Anfüttern ist nur in geringem Umfang während des Angelns erlaubt.
  • Das Legen von Legangeln und Aalschnüren sowie die Benutztung von Paternoster und Hegene sind generell verboten.
  • Jede ungesetzliche Fischereiausübung ist verboten. Unbedingt sind die Bestimmungen zum Schutz der Tiere zu beachten. Insbesondere ist jedes Quälen der Tiere verboten.
  • Fischen mit lebenden Köderfischen ist verboten.
  • Der Jahres-Erlaubnisschein ist auf 80 Tage im Jahr zur Fischereiausübung beschränkt.

Ausgewiesene Beauftragte des Fischereiberechtigten ist Folge zu leisten. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen sind diese berechtigt den Erlaubnisschein einzuziehen.

Informieren Sie sich über unsere Fischwassergrenzen und halten diese genau ein.